Agentur für Arbeit äußert sich zur iGZ-DGB-Qualifizierungs- und Weiterbildungsklausel
Münster,
29.06.2010,
Die Zeitarbeit stand jetzt im Mittelpunkt einer
öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Rahmen der Sitzung des
Ausschusses für Arbeit und Soziales in Berlin. Als Basis diente eine Zusammenstellung schriftlicher Stellungnahmen der
politischen Parteien, der Gewerkschaften, von Arbeitgeberverbänden und
der Bundesagentur für Arbeit (BA). Besondere Beachtung fand dabei im
Bericht der BA die Vereinbarung der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit mit
dem mitgliederstärksten Verband der Zeitarbeitsbranche, iGZ, dass
Qualifizierung und Weiterbildung der Zeitarbeitnehmer zentrale
Bestandteile für eine qualitative Weiterentwicklung der Zeitarbeit sind.
Im BA-Bericht wird festgestellt, geeignete und qualifizierte Fachkräfte
seien für Zeitarbeitsunternehmen fundamental, um ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten sowie die Existenz zu sichern und
auszubauen. Die Vereinbarung der IGZ-DGB-Tarifvertragsparteien bildet
die Basis, "um tragfähige und innovative neue Ansätze für die Branche zu
finden". Die BA verweist zudem darauf, dass bereits einzelne
Zeitarbeitsunternehmen mit den Weiterbildungsmöglichkeiten in ihren
Unternehmen werben, um geeignetes Personal zu akquirieren und zu halten.
Die Expertenkommission "Finanzierung Lebenslanges Lernen" empfehle - so
die BA - zudem, Vereinbarungen mit dem Betriebsrat des
Kundenunternehmens zu treffen, wonach auch Zeitarbeitskräfte an
Qualifizierungen teilnehmen können, wenn sie länger als drei Monate im
Kundenbetrieb beschäftigt sind. Außerdem stelle die Etablierung eines
Fonds für Weiterbildung in der vermittlungsfreien Zeit eine Möglichkeit
dar, Qualifizierung zu institutionalisieren. Dieser Ansatz könne sowohl
zur Beschäftigungssicherung, als auch zur Vermeidung von
Arbeitslosigkeit beitragen. "Die Zeitarbeitsunternehmen würden hierüber
vermutlich ihre Stellung am Arbeitsmarkt sowie ihre Akzeptanz in der
Öffentlichkeit festigen können", stellt die BA fest. Den ersten Schritt
dahin haben iGZ und DGB-Gewerkschaften mit ihrer Vereinbarung bereits
gemacht - bis spätestens Ende 2011 sollen Möglichkeiten der
tarifvertraglich verankerten Förderung von Qualifizierungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen vereinbart werden.

blog update: Zentrale Bestandteile für Weiterentwicklung der Zeitarbeit http://7ax.de/1emc
Aufgenommen: Jun 29, 12:57